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   BFH, 02.11.1966 - I R 123/66   

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https://dejure.org/1966,7654
BFH, 02.11.1966 - I R 123/66 (https://dejure.org/1966,7654)
BFH, Entscheidung vom 02.11.1966 - I R 123/66 (https://dejure.org/1966,7654)
BFH, Entscheidung vom 02. November 1966 - I R 123/66 (https://dejure.org/1966,7654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 331
  • BStBl III 1967, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.10.1961 - I 63/60 U

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Nachsichtgewährung bei

    Auszug aus BFH, 02.11.1966 - I R 123/66
    Der erkennende Senat hat durch Urteil I 63/60 U vom 10. Oktober 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 795, BStBl III 1961, 555) zu § 86 AO entschieden, daß die Grundsätze der Rechtsprechung über die Nachsichtgewährung bei solchen Fristversäumnissen, die trotz eines ordnungsmäßig organisierten Büros von Angestellten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verschuldet werden, bei Fristversäumungen des Steuerpflichtigen oder des Vorstehers des FA nicht anwendbar sind.

    Im Falle des Urteils I 63/60 U, a.a.O., war der Zeitpunkt des Fristablaufs nicht dem Vorsteher des FA, wohl aber dem Sachgebietsleiter bekannt.

  • BFH, 23.08.1967 - I R 55/67

    Versäumung der Revision durch die Oberfinanzdirektion

    Im Falle des BFH-Beschlusses VI R 250/66 vom 27. Januar 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 75 - BFH 88, 75 -, BStBl III 1967, 291) wurde die Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist ebenso wie in dem vom erkennenden Senat im Beschluß I R 123/66 vom 2. November 1966 (BFH 87, 331, BStBl III 1967, 142) abgelehnten Wiedereinsetzungsantrag eines FA mit innerbehördlichen Schwierigkeiten und Verzögerungen der Rechtsmittelbehandlung begründet.
  • BFH, 19.11.1981 - II R 98/81
    NVS: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Auch ohne Kenntnis des Aktenzeichens muß der Kläger die Revision fristgerecht begründen oder Fristverlängerung beantragen, um die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu vermeiden (vgl. BFH-Urteile vom 2.11.1966 I R 123/66 und vom 3.10.1969 III R 44/69).
  • BFH, 12.10.1983 - II R 77/83
    Dabei können sowohl Revisionsbegründung als auch Fristverlängerungsantrag beim FG eingereicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2.11.1966 I R 123/66 und vom 17.3.1967 VI R 317/66).
  • BFH, 11.05.1983 - III R 24/83
    Denn damit bezog sich ein etwaiger Irrtum auf die Zweckmäßigkeit, insbesondere auf die Erfolgsaussicht der befristeten Handlung, und nicht auf die Fristeinhaltung selbst (vgl. BFH-Urteil vom 2.11.1966 I R 123/66; Literatur).
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